Photovoltaik-Anlage Grundschule Buschweg

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau am 30.03.2023, TOP 6 – PV-Anlage Grundschule Buschweg

 

Sehr geehrter Herr Brix,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

zum Tagesordnungspunkt 6 des aktuellen Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau haben wir folgende Fragen und Anmerkungen.

In den Erläuterungen zur Beschlussvorlage heißt es:
„Die Grundschule nutzt einen gemeinsamen Stromanschluss mit der Realschule und dem Gymnasium, dadurch steht die erzeugte Energie dem gesamten Schulkomplex zur Verfügung und erhöht den Anteil an Eigenverbrauch, was gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit steigert.“

1. Ist es richtig, dass es pro Liegenschaft einen Zwischenzähler gibt? Die drei Liegenschaften werden ja gesondert im Energiebericht 2019 aufgeführt.

2. Selbst eine größere Anlage würde sich selbst refinanzieren. Kalkulation hier: https://www.solardachkataster-rek.de/#s=startscreen

 

Anmerkungen

Der Funkrundsteuerempfänger ist schon ab 25 kWp Pflicht, somit greift dieses Argument auch nicht für Anlagen zwischen 25 kWp und 30 kWp.

Quelle: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz
– EEG 2023) § 9 Technische Vorgaben.
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__9.html

Es wird nur die „Einspeiseleistung“ reduziert und nicht die komplette PV-Anlage. Eigenverbrauch ist weiterhin möglich.

Eine Fernabschaltung der Einspeiseleistung mittels Funkrundsteuerempfänger durch den Netzbetreiber wird pauschal vergütet – somit entsteht kein finanzieller Verlust.

Quelle: https://www.maslaton.de/news/Entschaedigung-auch-bei-automatischer-Abschaltung-wegen-Spannungsueberschreitung–n336

Ein Funkrundsteuerempfänger ist eine Signalempfangseinrichtung, die es dem Netzbetreiber (z. B. Avacon, EON, Vattenfall, RWE, ENBW, oder Stadtwerke) ermöglicht die Einspeiseleistung einer Photovoltaikanlage bei Überlastung des Stromnetzes im Bedarfsfall ferngesteuert zu reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeiseleistung dieser Anlage abzurufen.

Bei den Verbräuchen in den 3 Liegenschaften in Summe von ca. 470.000 kWh wird der erzeugte Strom selbst bei einer Anlage mit 120 kWp zu 100% bei dem Lastprofil „normales Gewerbe“ (Verbrauch zwischen 08.00 und 16.00 Uhr) komplett verbraucht.

Kalkulation hier: https://www.solardachkataster-rek.de/#s=startscreen

Des Weiteren gibt es schon zwei PV-Anlagen auf den Liegenschaften am Schulzentrum.

Die eingespeisten Energiemengen aus den Photovoltaik Anlagen auf den Dächern städtischer Gebäude in den letzten drei Jahren sind wie folgt aus dem Energiebericht 2018/2019:

 

Liegenschaft 22001 –
RS Hackenbroicher Str. (Marion-Dönhoff-Realschule) (106.554 kWh Verbrauch in 2019)

Installierte Leistung: 14,74 in kWp

Einspeiseleistung 2017: 2.895,1 kWh
Einspeiseleistung 2018: 7.547,4 kWh
Einspeiseleistung 2019:  7.547,5 kWh

 

Liegenschaft 23001 –
GY Hackenbroicher Str. (Geschwister- Scholl-Gymn.) (333.090 kWh Verbrauch in 2019)

Installierte Leistung: 7,92 in kWp

Einspeiseleistung 2017: 1.028 kWh
Einspeiseleistung 2018: 1.030,8 kWh
Einspeiseleistung 2019: 1.031,2 kWh

 

Die Grundschule Buschweg hatte in 2019 einen Stromverbrauch von 40.160 kWh gehabt.

Die Werte der Liegenschaften verwundern. Sollte hier nicht die gesamte erzeugte PV-Energie bei den Stromverbrauchen und den im Verhältnis dazu kleinen PV-Anlagen verbraucht werden?

Und wenn es Volleinspeise-Anlagen sind, verwundert es auch, da es dann zu wenig Erzeugung/Einspeisung wäre. Hier in Pulheim müssten es bei Südausrichtung 1000kWh/kWp sein.

Somit müssten für die 14,74 in kWp ca. 14.740kWh und für die 7,92 in kWp ca. 7.920kWh eingespeist werden.

Wie erklären sich also diese Zahlen. Durch die Ferienzeiten?

 

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Fröhling, Fraktionsvorsitzende
Markus Kristen, Sachk. Bürger

 

Wirtschaftlichkeitsrechnung Grundschule Buschweg