Anfrage zu TOP 4 der Sitzung des LHA-Ausschusses am 10.11.2022
Sehr geehrter Herr Brix,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zu Top 4. im öffentlichen Teil des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau haben wir folgende Fragen:
– Ist eine Vorbesprechung im Ausschuss für Soziales, Generationen und Integration, wie vom Seniorenbeirat gefordert, erfolgt?
– Gibt es aktuell Grundstücke mit gefördertem Wohnungsbau oder Mehrfamilienhäusern im Erbbaurechtsverfahren mit der Stadt?
– Für wie lange werden diese Konditionen zur Verlängerung von Erbbaurechten dann fortgeschrieben?
– Bei wie vielen und welchen Grundstücken ist die Stadt Pulheim aktuell Erbbaurechtsgeber? Handelt es sich um Privatleute, Vereine oder um was sonst, bitte?
– Wie viel Potenzial besteht in Pulheim für eine solche Umstellung?
– Erhöhung des Erbpachtzinses um 50% wenn Kinder, Enkel oder Mieter auf dem Grundstück wohnen – die wenigsten Erbbaurechtnehmer werden die 99 Jahre selbst auf dem Grundstück erleben. Kommt daher diese Art von Verlängerung nicht eher einer Neubestellung gleich, da es mit dem Aufschlag zu teuer ist?
– Wie ist die Regelung zu einer Verlängerung in den laufenden Erbpachtverträgen?
– Das Risiko, dass sich die Bedingungen des Erbbaurechts nach Auszug oder Ablauf des Erbbaurechts ändern, sind die Erbbaurechtsnehmer vor 99 Jahren oder weniger eingegangen. Daher können Sie nun daraus nicht mildernde Umstände für eine Neubestellung oder eine Umstellung ableiten. Wie ist die Regelung der alten Verträge für den Heimfall oder den Ablauf des Erbbaurechts für das auf dem Grundstück befindliche Bauwerk? Auch 2/3 des Verkehrswertes, die der Erbbaurechtsgeber an den Erbbaurechtsnehmer zu zahlen hat?
– Wie berechnet sich ein Verkehrswert eines Erbbaurechts im Falle des Heimfallrechtes? Wer zahlt wem 2/3 von was?
– Wieso hat die Vorlage keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen? Sofern ein Erbbaurechtsnehmer das Angebot annimmt, wird sich die Ertragsseite doch ändern?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung im Vorfeld des Ausschusses, um über die Vorlage abstimmen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Fröhling, Fraktionsvorsitzende