So ist es nach langem Ringen um ein Konzept für den geförderten Wohnungsbau in 2017 auch gelungen, die Grundstücke am Randkanal und auf der Ecke Hedwigstraße/Christophstraße in Sinnersorf für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Die GWG Rhein-Erft-Wohnungsgesellschaft plante dort Wohnungen zu errichten.
Doch was dann? Es tat sich lange nichts auf dem Grundstück. Also fragten wir am 31.03.22 nach, ob es keine Bauverpflichtung gibt und falls ja, mit welcher Frist. Nicht gleich konnte man dies in der Ausschusssitzung beantworten. Später aber musste die Verwaltung dann einräumen: Ja, es gibt eine Bauverpflichtung und diese war bereits abgelaufen. Auf die Nachfrage, ob und wie solche Termine auf Wiedervorlage gelangen, kam die ernüchternde Antwort, dass die Fristenüberwachung manuell erfolge (in diesem Fall leider erfolglos). Umso mehr freuen wir uns, dass nun dank unserer Erinnerung auch der Bauherr in seine Pflicht genommen wurde. Und siehe da, nun wird in der Presse von einem baldigen Baubeginn berichtet.
In Pulheim fehlt es massiv an gefördertem Wohnraum und die SPD-Fraktion hätte sich auch für die aktuelle Baulandrichtlinie eine höhere Prozentzahl als 30% aus 40% =12% an gefördertem Wohnraum gewünscht. Leider war dies der kleinste gemeinsame Nenner auf den sich die Mehrheitsfraktionen einließen, nachdem wir gemeinsam mit BVP und Grünen zunächst deutlich mehr geförderten Wohnraum beantragt hatten. Es bleibt weiter dabei: Unter CDU-Führung haben Mieterinnen und Mieter in Pulheim absolut keine Priorität.
Es zeigt sich, dass sich Wachsamkeit im Rat auszahlt. Und in Sinnersdorf werden Marlies Stroschein und David Hochhausen die weiteren Entwicklungen kritisch begleiten.
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