Geförderter Wohnungsbau in Pulheim

Bild: SPD Pulheim

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau am 19. Mai 2022

 

Sehr geehrter Herr Brix,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

wie ja hinlänglich bekannt, haben wir in Pulheim einen enormen Wohnungsdruck. Befriedigt wurde in letzter Zeit hier hauptsächlich das hochpreisige Mietwohnungs-segment und die Schaffung von Wohneigentum.

Bereits 2017 wurde das Konzept zum geförderten Wohnungsbau in Pulheim beschlossen, um wenigstens ein bisschen Angebot für diejenigen zu schaffen, die sich die hohen Mietpreise in Pulheim nicht leisten können. Die darin für Sinnersdorf ausgewiesenen Grundstücke inkl. Wohneinheiten wurden zum Zwecke der Bebauung an die GWG verkauft. Nach dem nun über mehrere Jahre kein erster Spatenstich auf den Grundstücken zu erkennen ist, hatten wir in der Sitzung vom 31.03.2022 nachgefragt, ob die Verträge keine Frist zur Bauverpflichtung erhielten.
Nach anfänglicher Verneinung wurden wir am 13.04.2022 darüber in Kenntnis gesetzt, dass dies entgegen der Annahme der Verwaltung doch der Fall war. Wir halten es als SPD-Fraktion für gut und richtig, dass diese Verträge eine Bauverpflichtung enthalten, nur muss so etwas natürlich auch kontrolliert werden. Die Wohnungen in Sinnersdorf beispielweise werden natürlich sehr dringend benötigt.

In diesem Zusammenhang bitte wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

    1. Wie viele Bauverpflichtungen für andere Grundstücksverkäufe bestehen aktuell? Sind weitere Bauverpflichtungen inzwischen zeitlich überschritten?
    2. Wie ist der aktuelle Sachstand für das betreffende Grundstück in Sinnersdorf? Bis wann muss nun eine Bebauung stattfinden?
    3. In wie weit sind die Prozesse in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung digitalisiert? Ist eine automatische Wiedervorlage vorhanden, damit solche Fristen nicht nur zufällig kontrolliert werden?

 

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Fröhling, Fraktionsvorsitzende