Mängelbeseitigung in der Unterkunft für Geflüchtete „ZOT 7“

Mängel- Unterkunft "ZOT 7" Bild: SPD Pulheim

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau am 19.05.2022

Sehr geehrter Herr Brix, sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

mit Erstaunen und Ekel mussten in der Geflüchteten-Hilfe engagierte Mitglieder meiner Partei bei einem kürzlichen Besuch feststellen, dass die Unterkunft für Geflüchtete „ZOT  7“ hinterm Pulheimer Sportzentrum alles andere als bewohnbar ist. Ohne an dieser Stelle näher auf die dort herrschenden Zustände eingehen zu wollen, senden wir Ihnen im Anhang entsprechende vor Ort aufgenommene Fotos.

Können Sie sich vorstellen, als Geflüchteter so hausen zu wollen? Wir jedenfalls nicht, auch wenn der jetzige Zustand erst durch die Bewohner:innen entstanden ist. Unter Top 4 der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau am 3. Februar 2022 sagte Herr Erster Beigeordneter Batist eine Mängelbeseitigung in der betreffenden Unterkunft „ZOT 7“ zu, bis über den Neubau entschieden ist. Aber: Ab wann ist es ein Mangel? Wenn man nicht in die Dusche treten kann, weil man ansonsten mit Krankheiten wieder raustritt, ist sie nicht benutzbar und somit mangelhaft, oder? Wenn in der Küche Nagetiere hausen – dann ist das doch wohl ein eklatanter Mangel, oder?

 

Es gibt in der Unterkunft Putzpläne und Anweisungen lediglich in deutscher Sprache. Es wohnen dort jedoch ausländische Geflüchtete, die zumeist nicht über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen, um diese Anweisungen zu lesen und sie zu verstehen. Es kommen Geflüchtete, die beispielsweise den Umgang mit einem Elektroherd noch nicht kennen. Wie stellt die Stadt sicher, dass die Geflüchteten den Umgang und die Regeln kennen und  verstehen; und wie wird deren Einhaltung kontrolliert? Was ist die Konsequenz, wenn sich nicht an die Regeln gehalten wird?

Wie stellen Sie sich die Beseitigung der eklatanten Mängel kurzfristig vor?

 

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Fröhling, Fraktionsvorsitzende

 

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