Antrag zur Sitzung des Umweltausschusses am 24. November 2021.
Sehr geehrter Herr Dr. Nawrath,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die SPD-Fraktion im Stadtrat stellt für die Sitzung des Umweltausschusses am 24. November 2021 folgenden Antrag:
- Die Abwassergebühren für Niederschlagswasser, das von begrünten Dächern abgeleitet wird, entfallen ab dem 1. Januar 2022 ersatzlos. Dies gilt für besehende
und auch für neu zu errichtende Gebäude. - Die Definition, was als ein „begrüntes Dach“ im Sinne dieser Regelung zu verstehen ist, wird beibehalten, sofern die Verwaltung dem Umweltausschuss keine aktualisierte Definition vorschlägt und dieser darüber entscheidet.
Begründung
Spätestens das letzte sogenannte „Jahrhunderthochwasser“ mit seinen katastropalen Folgen hat gezeigt, dass in den letzten Jahrzehnten extreme Wetterlagen (Sturm, Starkregen, Hagel, Hitze, Dürre, Kälte) zu gravierenden Auswirkungen geführt haben, mit oft katastrophalen Folgen für private und öffentliche Einrichtungen, das Schicksal vieler Menschen, für Natur und Landschaft und für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben.
Daher sind Anstrengungen erforderlich, einerseits die Veränderungen des Weltklimas in Grenzen zu halten, andererseits Vorkehrungen zu treffen, durch geeignete Maßnahmen solche Folgen des Klimawandels abzumildern. Im „Pulheimer Appell“ hat sich der Rat der Stadt Pulheim diesen Zielen verpflichtet.
Unter Experten ist es unstrittig, dass ein Abwasserkanalsystem nicht für sogenannte „Jahrhundert-Regen“ (die inzwischen allerdings viel öfter auftreten) ausgelegt werden kann und deshalb zusätzliche Maßnahmen nötig sind, um bei einem solchen Starkregenereignis das Kanalnetz zu entlasten. Die Versickerung vor Ort ist ein wirksames Mittel. Daneben ist die Begrünung von Dächern ein Mittel, um Regen-wasser zwischenzuspeichern und erst mit Verzögerung der Versickerung oder dem Kanalnetz zuzuführen. Auch wenn sich damit die Überflutungsprobleme nicht generell lösen lassen, können begrünte Dächer einen wichtigen Beitrag dazu leisten, wenn sie in größerer Zahl als bisher vorhanden sind.
Das haben Rat und Verwaltung bisher auch schon gesehen und daher die Niederschlags-Abwassergebühr für begrünte Dächer auf 50 % des Hebesatzes angesetzt und ein Förderprogramm in Höhe von insgesamt 20.000 € für die Dachbegrünung verabschiedet.
Die Rechnung für Niederschlagswasser verringert sich für eine durchschnittliche Familie von etwa 180 auf 90 € jährlich. Das ist eine Ersparnis von 90 €, die bei einem Gesamtbetrag von etwa 1.200 € Grundbesitzabgaben kaum ins Gewicht fällt.
Die direkte Förderung von begrünten Dächern (20.000 € insgesamt für die Stadt Pulheim) in Höhe von 40 € pro Quadratmeter reicht nur für maximal 500 qm Dachfläche. Das entspricht der durchschnittlichen Dachfläche von 5 (!) Einfamilien-Reihenhäusern. Damit ist klar, dass dieses Förderprogramm nur symbolische Funktion haben kann und als PR-Maßnahme brauchbar ist. Irgendein tatsächlicher Effekt auf Starkregenereignisse ist damit nicht zu erwarten, ebenso wenig auf das Stadtklima
Die SPD sieht deshalb die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen zur Förderung von Dachbegrünung als Schutz vor Überflutungen, zur Verbesserung des Stadtklimas und auch zur Energieeinsparung.
Daher beantragt die SPD, die Niederschlagswasser-Gebühr für begrünte Dächer vollständig zu erlassen. Gerade für die großen öffentlichen und gewerblichen Gebäude kann dies ein Anreiz sind, bestehende oder geplante Objekte zu begrünen und damit auf sehr großen Dachflächen Wasser zwischenzuspeichern, statt es direkt in die Kanalisation weiterzuleiten.
Aufgabe der Verwaltung wäre es folglich, die Kriterien für den Begriff „begrüntes Dach“ zu überprüfen und dem Umweltausschuss nötigenfalls eine aktualisierte Kriterienliste zur Abstimmung vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Fröhling
Fraktionsvorsitzende
Dr. Harald Thomas
Ratsmitglied