Traurige Einschulung für einige Sinnersdorfer Familien droht

An einigen Pulheimer Schulen konnten nicht alle angemeldeten Schüler*innen angenommen werden. So auch an der Sinnersdorfer Horionschule. Unser Vorsitzender David Hochhausen (selbst Vater eines Sinnersdorfer i-Dötzchens mit mehr Glück) meint, dass hier dringend eine positive Lösung für die betroffenen Familien gefunden werden muss.

Horionschule Sinnersdorf
Bild: hochhausen

Ablehnendes Schreiben der Horionschule an eine Pulheimer Familie Einige Sinnersdorfer Familien haben leider ablehnende Bescheide der Horionschule erhalten. Diese Familien sind als Teil der Sinnersdorfer Dorfgemeinschaft natürlich davon ausgegangen, dass die Grundschule ihres Heimatsortes, an der sie ihr Kind angemeldet haben, auch die Grundschule für die nächsten vier Jahre sein wird. Die Kinder sind bei der „Anmeldung“ gefragt worden, mit welcher ihrer Kindergartenfreund*innen sie zusammen in eine Klasse kommen wollen, die Eltern haben vielleicht schon den Schulweg mit den Kindern eingeübt.

Die Vorfreude und Aufregung vor dem Tag der Einschulung kann ich schon bei meinem eigenen Sohn sehen und spüren. Den meisten i-Dötzchen wird es ähnlich gehen. Der Tag stellt einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung eines jeden Kindes dar und ist für alle Kinder und ihre Familien von besonderer Bedeutung. Naturgemäß stellt der Übergang in die Grundschule für die meisten Schüler*innen, aber auch eine Zeit der Unsicherheit, bei manchen Kindern auch Angst dar.

Diesen besonderen Tag sollen nun zahlreiche Kinder nicht wie geplant mit ihren Freund*innen verbringen, mit denen sie gemeinsam im Kindergarten waren. Aber nicht nur diesen Tag, nein ihre gesamte weitere Grundschulzeit sollen diese Kinder nun in einem komplett neuen sozialen Umfeld verbringen. Es ist denke ich ersichtlich welche gravierende Belastung diese Nachricht für die Kinder und ihre Familien in dieser ohnehin schon sehr belastenden Zeit ist. Für die Sinnersdorfer Kinder, die von dieser Nachricht nun kalt erwischt werden und die eine Grundschule im Ort haben an die der überwiegende Teil ihrer Freunde und Freundinnen nun ohne sie gehen wird, ist dies eine Tragödie.

Dass die Ablehnung etwa mit der Distanz zur Schule begründet wird (wohlgemerkt bei Familien, die in Sinnersdorf leben) und als Ersatzschulen unter anderem die Christinaschule in Stommeln oder die Wolfhelmschule in Dansweiler genannt werden, wird verständlicherweise von den betroffenen Familien als blanker Hohn wahrgenommen. Aus dieser Argumentation ist auch deutlich erkennbar, dass nicht das Kinder- und Elterninteresse im Vordergrund stand, sondern die verwaltungstechnisch „saubere“ Abwicklung des fehlenden Angebots an Grundschulplätzen in Sinnersdorf.

Die Erfüllung des Schulwunsches ist rechtlich nicht zwingend, der Anspruch auf Einschulung am Wohnort besteht nur im „Rahmen der vom Schulträger festgelegten Zügigkeit“. Im Interesse der betroffenen Familien und insbesondere der jungen Kinder ist es aber unbedingt. Dies sollte meiner Meinung nach der Maßstab sein, um den es geht. Ich hoffe sehr, dass den betroffenen Familien noch, ohne nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten, geholfen werden wird.