Antrag der Fraktionen Bündnis ’90/Die Grünen, der SPD und des Bürgervereins zur Sitzung des Stadtrates am 19. Mai 2021.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zur nächsten Sitzung des Stadtrates am 19. Mai 2021 beantragen wir hiermit, Folgendes zu beschließen:
- Der Stadtrat beschließt, für den Monat Februar 2021 keine Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege sowie für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule zu erheben, beziehungsweise diese rückwirkend zu erstatten. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer hälftigen Beteiligung des Landes.
- Sollte diese hälftige Beteiligung des Landes nicht erfolgen, werden den Eltern dennoch zumindest die Hälfte der Beiträge erlassen.
- Darüber hinaus beschließt der Stadtrat, die Elternbeiträge für jeden weiteren Monat mit eingeschränktem Betrieb ganz oder anteilig gemäß der entsprechenden landesrechtlichen Beteiligung zu erlassen.
- Auch für diese weiteren Monate gilt das in Ziffer 2 Beschlossene.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung die Aufforderung des Stadtrates zu übermitteln, kurzfristig einen Erlass beziehungsweise eine Erstattung der Elternbeiträge für die Monate mit eingeschränktem Betrieb zu beschließen und die entsprechenden Finanzmittel bereitzustellen.
Begründung:
Für die Monate im Jahr 2020, in denen es keine oder nur eine eingeschränkte Betreuung in den Kindertagesstätten, der Tagespflege sowie der Offenen Ganztagsschulen (OGS) gegeben hat, haben sich Land und Kommunen auf eine Aussetzung beziehungsweise Erstattung der Elternbeiträge jeweils zur Hälfte verständigt. Gleiches ist für den Januar 2021 geschehen.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren im Februar 2021 seitens der Landesregierung alle Eltern dringend aufgefordert, ihre Kinder nicht in der Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle betreuen zu lassen. Diesem Appell sind ganz viele Familien – auch in Pulheim – nachgekommen und haben den Großteil der Betreuungsarbeit selbst geleistet.
Auch in den sich anschließenden Monaten war – und ist es noch – der Betreuungsumfang sowohl in Kitas als auch in der OGS eingeschränkt. Die Elternbeiträge werden für die Monate seit Februar 2021 entgegen der Regelungen im vergangenen Jahr sowie im Januar diesen Jahres dennoch erhoben. Dies stellt aus unserer Sicht für die Stadt Pulheim auch ein unkalkulierbares Risiko dar: Eltern könnten gegen die Erhebung der Gebühren klagen – mit ungewissem Ausgang. Dies möglichst zu vermeiden, sollte im allgemeinen Interesse sein.
Die Landesregierung konnte sich bisher bedauerlicherweise nicht zu einem Erlass beziehungsweise einer Erstattung der Elternbeiträge durchringen. Eltern stehen somit vor der Situation, dass sie für eine nur eingeschränkt angebotene Betreuungsleistung die volle Beitragshöhe zahlen müssen. Das widerspricht dem Verständnis von Leistung und Gegenleistung und missachtet die Herausforderungen, denen sich Eltern und Familien angesichts des eingeschränkten Betreuungsangebots ausgesetzt sehen. Gerade Familien sind und waren in dieser Krise besonders gefordert.
Die Landesregierung wird daher dringend aufgefordert – wie es auch die drei kommunalen Spitzenverbände fordern –, einen Erlass der Elternbeiträge und eine damit verbundene zumindest hälftige Beteiligung des Landes zu beschließen. Das Land darf nicht länger abwarten und sich auf dem Rücken der Städte und Kreise, vor allem aber auch der Familien aus der Verantwortung stehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Nawrath
Bündnis ’90/Die Grünen
Torsten Rekewitz und Sylvia Fröhling
Vorsitzende der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Pulheim
Birgit Liste-Partsch
Bürgerverein Pulheim
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