So oder so ähnlich wie auf diesem Foto sieht geförderter Wohnungsbau heutzutage aus. Von diesem gibt es bisher in Pulheim viel zu wenig. Jahr für Jahr werden an die 300 so genannte „Wohnberechtigungsscheine“ durch die Stadt ausgegeben. Doch schaut man im Internet unter Wohnungssuche mit Wohnberechtigungsschein in Pulheim, findet man keine einzige Wohnung – und das geht auch den meisten (ca. 87 Prozent) der Berechtigten so. Wie kann also sichergestellt werden, dass auch Pulheimer*innen mit geringerem Einkommen sich eine angemessene Wohnung in ihrer Heimatstadt leisten können?
Schon viele Jahre bearbeitet die SPD dieses Thema im Pulheimer Stadtrat. Die meisten Anträge dazu wurden vom Bürgermeister und seiner CDU-geführten Mehrheit stets negativ beschieden. Ein im Jahr 2017 endlich beschlossenes Konzept kommt leider kaum voran. Hierin enthalten waren auch das oben gezeigte Gebäude im Bebauungsplan BP 115 hinter der Bahn und ein Gebäude im BP 114 (beide in den Neubauvierteln am Geyener Berg, „Pulheim-Süd“), für die sich Sylvia Fröhling als Sprecherin der SPD-Fraktion im Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau vehement einsetzte. Das bisherige Konzept kann aber nur ein Anfang sein.
Um für mehr geförderten Wohnungsbau mit längerer Bindungsfrist zu sorgen, haben wir gemeinsam mit den Fraktionen von Bündnis ’90/Die Grünen und Bürgerverein Pulheim erneut einen Antrag gestellt. In diesem fordern wir eine Quote von mindestens 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraums für zukünftige Ausweisung von Flächen zur Wohnbebauung.
Damit dieser geförderte Wohnraum jedoch nicht bereits nach der Bindungsfrist von 20-25 Jahren wieder den Marktspekulationen zum Opfer fällt, haben wir einen weiteren gemeinsamen Antrag dazu gestellt. Dieser hat zum Ziel, die Fläche für den geförderten Wohnraum nicht zu verkaufen, sondern im Erbbaurecht zu vergeben.
Das Erbbaurecht ist dafür ein vielseitiges Instrument, das viele vertragliche Regelungen zulässt. So z. B. die Zahlung eines bestimmten Teils oder der Gesamtsumme des Erbbauzinses direkt zu Beginn, so dass die Stadt sofort Mittel zur Zahlung des Kaufpreises an den ursprünglichen Eigentümer des Grundstücks und für die Infrastruktur zur Verfügung hat. Zusätzlich hat die Stadt Pulheim dadurch die Möglichkeit, vertraglich die Bindungsfristen für die Art der Mieten festzulegen und für sich selbst ein Stück Fläche zu erhalten, auf welches sie nach der Erbbauphase wieder Zugriff hat.
Auf diesem Wege würden die sogenannten leistungslosen Bodengewinne – das sind die Gewinne, die ein*e Käufer*in eines Grundstückes allein durch die gestiegenen Quadratmeterpreise beim Wiederverkauf erzielt – im Endeffekt wieder an die Stadt gehen und nicht an den Investor. Auch für den Bauherrn kann dieses Modell durchaus charmant sein, denn er kann hier teilweise Kosten steuerlich geltend machen, die er beim Kauf nicht absetzen kann. Somit werden langfristig günstige Mieten gesichert und der Grund und Boden bleibt im Eigentum der Stadt.
Je nach Dauer der Erbbaurechtsphase kann auch eine sogenannte Wertsicherungsklausel der Stadt eine Anpassung des Erbbauzinses sichern und es kann im Vertrag schon festgelegt werden, wie es gegen Ende des Erbbaurechtvertrages weitergeht.
Pulheim wird als Teil des Kölner Ballungsraums auch weiterhin unter erheblichem Wohnungsdruck stehen. Die Mieten werden weiter steigen; die Grundstückspreise ebenfalls. Im Rahmen der einer Stadt obliegenden Verantwortung muss Pulheim dafür Sorge tragen, dass auch Menschen mit kleineren Einkommen in ihrem Heimatort weiter leben können. Es wäre auch deshalb eine zukunftsweisende Entscheidung, weil viel Fläche zum Bebauen nicht mehr zur Verfügung steht. Das kurzsichtige Versilbern von Bauland zur Sanierung des städtischen Haushalts bietet keine Perspektive für die Zukunft und muss endlich aufhören.