1. Warum wurde bei der Berechnung des NKU-Faktors das Verfahren von 2016 zu Grunde gelegt und nicht das von 2019? Wie stellen die die NKU-Werte bei Berechnung nach dem aktuell gültigen Verfahren dar?
2. Während für den Bereich Glessen mehrere mögliche Streckenführungen betrachtet wurden, wurde für den Bereich Brauweiler nur eine einzige Route betrachtet. Gibt es alternative Strecken, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie untersucht werden sollten?
3. Warum werden in den Konstellationen des Planfalls B die Kostenberechnung ab Junkersdorf vorgenommen, nicht erst ab Weiden-West?
Unser Schreiben an den Landrat im Wortlaut:
Fragen Vorstudie Stadtbahnverlängerung Schreiben
Und hier die Antwort: