Rhein-Erft SPD begrüßt Anhebung des Kurzarbeitergeldes

Bereits vor zweieinhalb Wochen hatte der Vorstand der Rhein-Erft SPD Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und die SPD-Bundestagsfraktion angeschrieben und darum gebeten sich in der Koalition für eine Anhebung des Kurzarbeitergelds einzusetzen. Dieser Wunsch von Gewerkschaften und Sozialdemokraten war bisher von der Union strikt abgelehnt worden. Nun einigte sich der Koalitionsausschuss doch auf Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld.

Sharepic: Dagmar Andres zur Anhebung des Kurzarbeitergeldes: Die Anhebung ist gute SPD Politik für die Beschäftigten. Unser Druck gegen die union hat gewirkt.

Die Vorsitzenden der Rhein-Erft SPD, Dagmar Andres und Daniel Dobbelstein, begrüßen diese Vereinbarung ausdrücklich: „Der Druck von SPD und Gewerkschaften hat gewirkt. Mit der stufenweisen Anhebung werden die konkreten Nöte der betroffenen Arbeitnehmer ernst genommen. Eine allgemeine Anhebung auf 80 bzw. 87% ist leider mit der Union nicht machbar. Aber auch dieses Maßnahmenpaket zeigt, wie wichtig es für die Beschäftigten in Deutschland ist, dass die SPD Regierungsverantwortung trägt und sich dort für die Interessen der Arbeitnehmer*innen einsetzt.

Auch der stellvertretende Vorsitzende der Rhein-Erft SPD und Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Dierk Timm, bewertet den Kompromiss positiv: „Solange wir nicht flächendeckend Tarifverträge haben, die eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch die von den Arbeitgebern eingesparten Sozialversicherungsbeiträge vorsehen, muss der Staat hier im Sinne der Beschäftigten aktiv werden. Dadurch werden Arbeitsplätze geschützt und Wohlstand gesichert. Davon profitiert die gesamte Gesellschaft.“

Hintergrund:

Im Koalitionsausschuss wurde nun – neben weiteren Maßnahmen – auch eine Anhebung des Kurzarbeitergelds vereinbart: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit werden, ab 01.05.2020 und bis 31.12.2020, die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet. Außerdem wird das Kurzarbeitergeld für Diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 % (bzw. 77 % für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 % (bzw. 87 % für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31.12.2020.

Mehr zu diesem Thema:

Aufstockung des Kurzarbeitergelds wäre wichtig gewesen