Antrag zur Sitzung des Planungsausschusses am 03.07.2019 – Verfahren der Regionalplanfortschreibung – Ergänzende Anmeldungen wegen fehlender Siedlungsflächen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens der SPD-Fraktion bitten wir folgenden Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung des Planungsausschusses am 3. Juli 2019 zu setzten:
„Verfahren der Regionalplanfortschreibung / Aktivierung von Bauflächenpotential – Ergänzende Anmeldungen wegen fehlender Siedlungsflächen“
Das Verfahren zur Regionalplanfortschreibung begann für die Stadt Pulheim 2016/2017. In einem interfraktionellen Arbeitskreis wurden Suchräume und daraus abgeleitet, konkrete Potenzialflächen festgelegt und später beschlossen. Diese sollten künftig als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) der Siedlungsentwicklung dienen.
Die SPD-Fraktion hat sich mit Schreiben vom 16.11.2016 zum Thema eingebracht. Darin haben wir uns als SPD-Fraktion dafür ausgesprochen, dass neben Pulheim auch Stommeln und Brauweiler entwickelt werden. Mit dem S-Bahnanschluss für Stommeln und Planungsschritte für Stadtbahn-Haltepunkte in Brauweiler sehen wir unsere Position untermauert. Auch sind wir damals schon davon ausgegangen, dass die vorgeschlagenen Flächen nicht ausreichen.
Aktuell aus dem Planungsausschuss vom 03.04.2019. Aus der Vorlage der Verwaltung zu TOP 10.1 geht hervor, dass es noch weiteren Bedarf an Siedlungsflächen gibt. Es liegt eine Fehldeckung an ASB-Flächen von mindestens 12 ha vor (endogener Bedarf, der nicht gedeckt ist).
In Bezug auf den Beschluss in der gemeinsamen Sondersitzung des Planungsausschusses und des Umweltausschusses vom 18.01.2017 schlagen wir folgende Konkretisierung vor:
Für Pulheim die alternative Fläche PU4, die direkt am neuen S-Bahn-Haltepunkt „Gewerbepark“ liegt und als Vorschlag der Landesinitiative mit P9 gekennzeichnet ist.
Ergänzend schlagen wir vor:
Für Stommeln die Fläche ST14. Damit greifen wir ebenfalls eine Anregung der Landesinitiative Bauland an der Schiene auf (S4).
Für Brauweiler, unter dem Vorbehalt, dass die gewünschte Stadtbahn-Anbindung erfolgt. Eine Fläche östlich der Fläche BW b 3 ha und eine Fläche westlich der Fläche BW a von 7 ha mit Dansweiler.
Die dann zusätzliche Pulheimer Flächen hinter dem Walzwerk (PU2/PU3) sind bei Bedarf erst zu berücksichtigen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
a) Das Planfeststellungsverfahren für die Ostumgehung Pulheim ist abgeschlossen und eine weitere Bahnquerung für Pulheim mit Verbindung an die Bundesstraße 59 beschlossen.
b) Neue Flächen für Stommeln und Brauweiler sind ausgewiesen.
Wir regen Gespräche mit allen Fraktionen an, inwieweit in Pulheim die Bereitschaft besteht, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und zusätzliche Flächen zur Verfügung zu stellen. Hier ist auf den hohen Zuzugsdruck auf die Kommunen, die Entwicklung der Mietpreise und den Wunsch nach bezahlbarem Wohnraum zu verweisen.
Für alle Flächen gilt als Voraussetzung die parallele Entwicklung der Infrastruktur (ÖPNV, Verkehrswege, Schulen, Kitas, usw.).
Begründung
Die Fläche in Pulheim (PU4) ist auszuwählen, weil diese direkt am neuen S-Bahn Haltepunkt Gewerbepark liegt.
Die Fläche in Stommeln (ST14) grenzt unmittelbar an den zu verlegenden Bahnhof Stommeln/S-Bahn-Anschluss.
In beiden Fällen ist der schienengebundene Nahverkehr für die Anwohner fußläufig und mit dem Fahrrad sehr gut zu erreichen. Außerdem stellt die NRW-Landesregierung Mittel in Aussicht (u. a. Übernahme von 50 % der anfallenden Planungskosten). Auf diesen Flächen ist ein Dichtewert zu wählen, der einen hohen Anteil an Geschosswohnungen ermöglicht. Die Flächen bieten sich geradezu für eine Bebauung mit z. B. Studentenwohnheimen oder öffentlich geförderten Wohnraum an.
Die Ausweisung von Flächen in Brauweiler verstehen wir als klares, unterstützendes Signal für den Ausbau der Stadtbahnverlängerung, nicht zuletzt in ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
Wir bitten die Verwaltung, alle mit der Bezirksregierung abgestimmten, beibehaltenen und neu ausgewiesenen Flächen unter Angabe der Einzel- und Gesamtgröße im Planungsausschuss am 03.07.2019 darzustellen.
Dabei bitten wir zu prüfen, ob folgende Angaben richtig sind:
Mit Beginn des Prozesses Ende 2016 waren trotz über die Jahre reger Bautätigkeit im Zentralort Pulheim noch 60 ha ASB-Flächen im gesamten Stadtgebiet Pulheim vorhanden. Davon wurden 41 ha zurückgegeben. Neue Anmeldungen belaufen sich auf rund 23 ha ASB-Flächen; mit bestehen gebliebenen ASB-Flächen ergeben sich zusammen rund 42 ha.
Einer neuerlichen interfraktionellen Arbeitsgruppe stehen wir positiv gegenüber.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Sommer, Fraktionsvorsitzender
Walter Lugt, stellv. Fraktionsvorsitzender