Die anstehende Eröffnung der Sinnersdorfer Westumgehung am Montag, 15.10.2018, macht die Errichtung einer Beleuchtung an der Geh- und Radwegquerung nun dringlich
Auf eine Kleine Anfrage unseres SPD-Landtagsabgeordneten Guido van den Berg war im November 2017 mitgeteilt worden, dass die Landesregierung keine Gefährdung sowie keine rechtliche Verpflichtung für eine Beleuchtung am Kreisel sehe. Weitere spätere Versuche der Verwaltung doch noch eine positive Entscheidung des Landes zu erwirken, waren bisher erfolglos.
Die SPD-Fraktion hielt es deshalb für alternativlos sich erneut an die Verwaltung zu wenden und zwar mit nachfolgendem Schreiben vom 04.10.2018:
Schreiben der SPD-Fraktion an Herrn Bürgermeister Frank Keppeler
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich verweise auf das Schreiben der SPD-Fraktion vom 18.09.2018. Mit diesem Schreiben hatten wir unter Punkt a) beantragt, die o. g. Angelegenheit auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr (TVA) am 26.09.2018 zu nehmen. Der Antrag wurde gestellt, nachdem das Fehlen des entsprechenden Tagesordnungspunkts bekannt war.
Aus formalen Gründen hat eine Ausschuss-Mehrheit den Antrag abgelehnt, obwohl sich alle Fraktionen für die Beleuchtung ausgesprochen haben.
Um nun schnellstmöglich zu einer Entscheidung zu kommen, beantragt die SPD-Fraktion
a) die Angelegenheit – unter Verzicht auf die Vorberatung im TVA – auf die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.10.2018 zu setzen (die nächste TVA-Sitzung findet erst am 21.11.2018 statt) und
b) über folgenden Antrag abstimmen zu lassen:
„Die Verwaltung wird beauftragt am neuen Kreisverkehr Pulheimer Straße / L 183 die Aufstellung von Straßenleuchten zur ausreichenden Beleuchtung der Geh- und Radwegquerung (mit Zu- und Abfahrten) vorzunehmen und zwar unter Berücksichtigung der morgendlichen Dunkelheit.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden aus dem städt. Haushalt bereitgestellt.“
Begründung
Der Landesverkehrsminister hat offenbar bis heute die Realisierung einer Beleuchtung des Kreisels durch das Land NRW nicht zugesagt. Da Handlungsbedarf besteht, muss die Stadtverwaltung tätig werden und die Kosten übernehmen.
Die Notwendigkeit der Maßnahme ist begründet durch:
a) An diesem Kreisverkehr außer Orts ist der Straßenverkehr bevorrechtigt.
b) In den Wintermonaten herrscht morgendliche Dunkelheit.
c) Kein Fußgängerüberweg (FGÜ) vorhanden.
d) Die Sicherheit für die Vielzahl von Radfahrer-/innen auf dem Schulweg ist zu gewährleisten (Licht bedeutet mehr Sicherheit für Schülerinnen und Schüler an dieser Stelle).
Das Thema Beleuchtung am Kreisverkehrsplatz Pulheimer Straße wurde bereits in den TVA-Sitzungen 28.02.2018, 02.05.2018 und 04.07.2018 behandelt.
In den TVA-Sitzungen am 04.07.2018 und 26.09.2018 hatte die Verwaltung erklärt: Eine abschließende Mitteilung des Landes liege der Verwaltung noch nicht vor. Aus Sicht der Verwaltung könne die Notwendigkeit einer Beleuchtung des Kreisverkehrs bei 250 Schülerinnen und Schülern pro Schultag bestätigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Lugt, Stellv. Fraktionsvorsitzender
Hans-Rudolf Müller, Ratsmitglied