Zweckentfremdung von Wohnraum – SPD fragt nach!

Zweckentfremdung von Wohnraum – Anfrage zur LHA-Sitzung am 15.11.2018

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

namens der SPD-Fraktion bitten wir um Beantwortung folgender Fragen im Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau am Donnerstag, den 15.11.2018:

1a)  Wie  viele Wohnungen (Anzahl, m²) gibt es in Pulheim, die zweckentfremdet genutzt werden (Umwandlung in gewerbliche Nutzung, Leerstand, Vermietung als Ferienwohnung bzw. Monteurzimmer, …)

1b) Bei z. B. AirBnB finden sich derzeit (Stand 08/2018) folgende Anbieterzahlen: 13 in Pulheim-Mitte, 4 in Geyen, 4 in Dansweiler, 4  in Brauweiler, 2 in Sinnersdorf und 2 in Orr, Summe = 29.

2) Welche Handlungsmittel stehen der Stadtverwaltung gegen die Zweck- entfremdung von Wohnraum zur Verfügung? Wie wurden diese bisher angewendet? Eine ungenehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum stellt gemäß § 13 Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden kann.

3) Wie hoch ist die aktuelle Leerstandsquote von Wohnraum im Stadtgebiet Pulheim? Gemäß der Mitteilungsvorlage 184/2016 im Planungsausschuss betrug sie 2011 bereits nur 2,2% = 200 Wohnungen zu wenig, da 3% für die Funktions- fähigkeit des Marktes notwendig sind. 2018 sollte es eine neue Gemeindemodellrechnung von IT-NRW geben. Liegt diese bereits vor?

4) Was hat die Stadt für die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Wohnungsmarktes seit 2016 unternommen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Frank Sommer, Fraktionsvorsitzender

Sylvia Fröhling, Ratsmitglied