Schülertransporte – Fahrpläne müssen angepasst werden

Die SPD-Fraktion beauftragt die Stadtverwaltung Pulheim, bei der REVG den Antrag zu stellen, dass die Linie 967 nach einem festen Fahrplan und angepasst an die Schulpläne der Papst-Johannes-Schule und der Christinaschule eingesetzt wird und somit auch für die Schülerinnen und Schüler der Christinaschule verlässlich nutzbar ist.

Foto: Hans-Rudolf Müller

Schülertransporte – Antrag zum Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (BKSF) am 18.09.2018 und zu Rat am 25.09.2018

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Schmitz,

die SPD-Fraktion beantragte gestern den Punkt „Schülertransportmittel“ auf die Tagesordnung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit am 18. September 2018 zu setzen.

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes stellt die SPD-Fraktion nun folgenden Antrag:

Der BKFS empfiehlt, der Rat beschließt:

1.  Die Verwaltung zu beauftragen, bei der REVG den Antrag zu stellen, dass die Linie 967 nach einem festen Fahrplan und angepasst an die Schulpläne der Papst-Johannes-Schule und der Christinaschule eingesetzt wird und somit auch für die Schülerinnen und Schüler der Christinaschule verlässlich nutzbar ist.

2.  Die Kosten für den Schülertransport zur Grundschule an der Kopfbuche weiterhin zu bezahlen, auch wenn diese Grundschule nicht die wohnortnahste sein sollte.

 

Begründung

Zu 1.  Seit 2012 fahren auf der Linie 967 Busse, die speziell auf die Bedürfnisse der Papst-Johannes-Schule ausgerichtet sind. Diese Fahrten sind zum Teil nicht im Fahrplan veröffentlicht und können vom Sekretariat der Papst-Johannes-Schule bei Bedarf auch abbestellt werden. Diese ursprünglich nur für die Papst-Johannes-Schule vorgesehen Beförderungsfahrten werden inzwischen, verursacht durch den Umzugsbeschluss des Rates zur Kopfbuche auch von Schülerinnen und Schülern der Christinaschule genutzt. Insbesondere gehen nun auch vermehrt Schülerinnen und Schülern aus Stommelerbusch an die Christinaschule. Damit dies zukünftig verlässlich möglich ist, muss eine entsprechende Verstetigung und Aufnahme in den Fahrplan vom Schulverwaltungsamt bei der REVG beantragt werden.

Zu 2.  Durch den Umzugsbeschluss des Rates zur Kopfbuche ist diese Schule, obwohl sie noch in Stommeln liegt, in den Fokus vieler Eltern aus dem Zentralort gerückt. Die Kopfbuche wird für viele Schülerinnen und Schülern aus Pulheim-Mitte ab nächsten Sommer die wohnortnahste Grundschule sein. Wahrscheinlich wurde deshalb in der Vergangenheit der Schülertransport für Schülerinnen und Schülern  an diese Schule bezahlt. Ab diesem Schuljahr soll das nicht mehr der Fall sein, obwohl sich die Gegebenheiten nicht geändert haben. Wir beantragen deshalb wieder zum bisherigen Verfahren zurückzukehren und den Schülertransport in dieser, in NRW beinahe einzigartigen Situation weiterhin auch zu bezahlen, wenn eine andere Grundschule aktuell wohnortnäher wäre.

Herzliche Grüße

Frank Sommer, Fraktionsvorsitzender

Peter auf der Landwehr, stellv. Fraktionsvorsitzender