Zukünftiger Verzicht von Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten, kommunalen Agrarflächen – Antrag zur Sitzung der Umweltausschusses am 12.09.2018
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Dr. Nawrath,
wir bitten Sie, den Punkt „Zukünftiger Verzicht von Glyphosat und Neonikotinoide auf verpachteten, kommunalen Agrarflächen“ auf die Tagesordnung des Umweltausschusses am 12.09.2018 zu setzen.
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt der Verwaltung der Stadt Pulheim:
1. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, zu einem Pestizidverzicht vertraglich zu verpflichten. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
2. Private Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung zur pestizidfreien Bewirtschaftung aufzufordern.
3. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche, landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln und Neonikotinoiden auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
4. Städtische/gemeindliche Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das geltende Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Mittel auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.
5. Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u. a. Bauamt, Umweltamt, Grünflächenamt) wird für alle kommunale Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und weiterstgehend ohne andere Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertisen (u. a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.
Begründung
Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen.
Die Stadt Pulheim sollte dieses Handeln zum Vorbild nehmen und im Interesse der Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger handeln. Auch aus ökologischen Gründen sollte dem dramatischen Rückgang der Artenvielfalt entgegengewirkt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Sommer , Fraktionsvorsitzender
Duygu Dönmez, Ratsmitglied im Umweltausschuss