Mit dieser getroffenen Vereinbarung sollen folgende Ziele erreicht werden:
Flüchtlingen den Zugang zum Gesundheitssystem zu vereinfachen,
die Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung zu erhöhen und
gleichzeitig
die Kommunen nachhaltig von Verwaltungsaufgaben zu entlasten.
Bisher müssen die Flüchtlinge in den ersten Monaten ihres Aufenthaltes (bis zu 15 Monate lang) vor dem Arztbesuch erst einen Behandlungsschein bei der Verwaltung abholen. Die Verwaltungsmitarbeiterinnen und mitarbeiter, die in der Regel natürlich nicht über eine medizinische Ausbildung verfügen, müssen entscheiden, ob ein Arztbesuch notwendig ist und später auch die Arztrechnung prüfen. Auch über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen im Rahmen der Behandlung muss oft die Kommune entscheiden. Mit der elektronischen Gesundheitskarte entfällt dieser Entscheidungs- und Prüfaufwand, bis auf wenige Ausnahmen.
Nachdem die Kommune den Beitritt zur Rahmenvereinbarung erklärt hat, meldet sie die ihr zugewiesenen Flüchtlinge bei der für sie zuständigen Krankenkasse an. Zur Vereinfachung des Verwaltungsaufwands wird jede Kommune von nur einer Krankenkasse betreut und hat damit nur noch einen Ansprechpartner. Die sylbewerberinnen und -bewerber erhalten daraufhin von der Krankenkasse zunächst einen vorläufigen Abrechnungsschein für ärztliche Leistungen und später die elektronische Gesundheitskarte zugestellt. Die Kommunen profitieren dabei zusätzlich von Rabattvereinbarungen und anderen Instrumenten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Krankenkasse rechnet vierteljährlich per Spitzabrechnung mit der Kommune ab. Die Kommune leistet als Vorauszahlung monatliche Abschlagszahlungen je Leistungsberechtigtem, die sich an den durchschnittlichen Leistungsausgaben orientieren und darüber hinaus regelmäßig den tatsächlichen Leistungsausgaben angepasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm
Peter auf der Landwehr