Überstundenausgleich für den Ersten Beigeordneten in Höhe von 125.000 € ?

ein finanzieller Überstundenausgleich für den Ersten Beigeordneten, Herrn Thelen, erfolgt. Unseres Erachtens ist die Bezahlung von Überstunden bei Beigeordneten rechtlich nicht zulässig.

3. Gibt es eine Dienstvereinbarung mit Herrn Thelen, die Regelungen hierzu enthält?

4. Gibt es ähnliche Dienstvereinbarungen mit den beiden anderen Dezernenten, anderen Beamten der Stadt oder gar dem Bürgermeister selber?

Mit freundlichen Grüßen

Dierk Timm