
7. Bis zur Ratssitzung im September bemühen sich alle Beteiligten eine Änderung der Finanzierungsgrundlage auf Landesebene im dem Sinne zu erwirken, dass ein höherer Höchstbetrag eingenommen werden darf (derzeit existiert eine Obergrenze von 150,- Euro) und zugleich die Landeszuschüsse zum Offenen Ganztag angemessen steigen.
Die Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk TimmPeter auf der Landwehr