Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – IT-Konzept Schulen

der am 29. August 2014 geschrieben und gemäß Eingangsstempel auch bei Ihnen eingegangen ist, nicht zu. Eine Dringlichkeit im Sinne der o. g. Geschäftsordnung des Rates gemäß Buchstage b) können wir auch nicht erkennen.

Sie hätten den Antrag deshalb nicht auf die Tagesordnung nehmen dürfen.

Wir werden zu Beginn der Sitzung aber keine Absetzung des Tages-ordnungspunktes beantragen, da wir die Sache, sprich die Verbesserung der IT-Ausstattung der Schulen, für dringlich halten. Wir haben in den letzten Sitzungen des Rates und des HFA ja mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass wir die Streichung der Haushaltsmittel im Bereich IT für die Schulen für verfehlt halten.

Die SPD-Fraktion beantragt aber hiermit, bei der nächsten Änderung der Geschäftsordnung des Rates folgenden Beschlussentwurf abstimmen zu lassen:

Die Antragsfristen gemäß § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Pulheim werden wie folgt verkürzt:

Die normale Antragsfrist gem. Buchst. a) beträgt 9 Tage. Die Antragsfrist im Falle der Dringlichkeit gemäß Buchst. b) beträgt 3 Tage.

Mit freundlichen Grüßen

Dierk TimmPeter auf der Landwehr