
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die SPD-Fraktion beantragt folgenden Punkt auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 22. Mai 2012 zu setzten:
Konzessionsverträge / Stadtwerke
Begründung
Trotz mehrfacher Nachfragen verschiedener Ratsmitglieder sind in der Diskussion während der Ratssitzung am 27. März 2012 folgende Fragen nicht beantwortet worden:
- Herr Rechtsanwalt Kehr-Ritz führte mehrfach aus, dass mit dem Bundeskartellamt eine Verständigung erreicht werden konnte, nach
welchen Kriterien die Neuvergabe der in Rede stehenden Konzessionen
zu erfolgen habe. Die Kriterien selber hat er nicht genannt. Nach welchen Kriterien genau hat die Vergabe der Konzessionen zu erfolgen? - Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn die Konzessionen nicht an die Stadtwerke Pulheim vergeben werden?
- Welche Folgen treten ein, wenn die SWP nur für einen Bereich die Konzession erhalten?
- Wie verhält es sich mit den insgesamt 7 Mio. €, die in den städt. Haushalten der Jahre 2009 und 2010 als Einnahmen verbucht worden sind, wenn die Konzessionen nicht an die Stadtwerke vergeben werden sollten?
- Darf die Stadt Pulheim diese 7 Mio. € behalten, wenn die Stadtwerke Pulheim die Konzessionen erhalten sollten? Oder ist eine Konstellation vorstellbar, dass auch für den Fall der erfolgreichen Konzessionierung der Stadtwerke eine Rückabwicklungspflicht eintreten kann?
- Hat Veolia/BSEnergy noch ein Interesse an der Beteiligung?
- Wenn ja, unter welchen Vorraussetzungen?
- Wie stellt sich die Situation dar, wenn die SWP die Konzessionen erhält, sich aber keiner mehr an den SWP beteiligen will?
Wir bitten ausdrücklich um schriftliche Beantwortung der Fragen.
Beschlussanträge oder weitere Fragen behalten wir uns für die Sitzung vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dierk Timm
Fraktionsvorsitzender