SPD fordert Rücktritt des Bürgermeisters

09 Timm, Dierk
Dierk Timm

Das Bundeskartellamt hat, wie von uns erwartet, das Vergabeverfahren für die Strom- und Gaskonzession an die Stadtwerke Pulheim für rechtswidrig erklärt. Während der Pressekonferenz am Freitag, 23. März 2012 hat der Fraktionsvorsitzende Dierk Timm die Position der SPD erläutert und den Bürgermeister zum Rücktritt aufgefordert.

Sachverhalt nach öffentlicher Vorlage Nummer 84/2012 für die Ratssitzung am 27. März 2012

A) Das Bundeskartellamt beanstandet das Verfahren zur Vergabe der Konzessionen. Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die seinerzeitige Konzessions-vergabe rechtswidrig war. Die Stadt Pulheim akzeptiert diese Rechtsauffassung.

B) Gründe

1. Das Kartellamt beanstandet die Vergabe der Konzessionsverträge, die mit
der gleichzeitigen Suche nach einem Beteiligungspartner für die Stadtwerke Pulheim verbunden war. Dies könne zu einer damit einhergehende Benachteiligung der anderen Bieter geführt haben, die Anteile der
Stadtwerke nicht kaufen wollten.
Konkret heißt das, dass die von Veolia als der als Kaufpreis getarnte
Betrag von 7,2 Mio. € den Veolia für die wertlose Hülle „PENG GmbH“,
jetzt Stadtwerke Pulheim GmbH, gezahlt hat, nicht gesetzeskonform war.

2. Weiterhin findet das Bundeskartellamt es problematisch, dass Veolia/BS Energy neben dem Anteilskaufpreis und dessen Verzinsung auch weitere Zusagen für Leistungen gemacht haben (das könnte z. B. der Austausch Leuchtstoffröhren im Rathaus o. ä. sein), die aus Sicht der Konzessions-abgabenverordnung (KAV) kritisch angesehen werden könnten und deshalb möglicherweise die anderen Bieter in dem durchgeführten Verfahren für die Konzessionsverträge benachteiligt haben.

3. Die Verwaltung tut so, als ob die Auffassungen des Bundeskartellamtes zweifelhaft wären, folgt ihnen aber gleichzeitig in vollem Umfang und wird verpflichtet, das Vergabeverfahren für die Konzessionen noch einmal neu durchzuführen.

4. Das heißt auch nichts anderes, als dass die bestehenden Verträge mit den Stadtwerken Pulheim und Veolia/BS Energy aufgehoben werden müssen
und das Verfahren zur Konzessionierung noch einmal, unter Kontrolle des Kartellamtes, wiederholt werden muss.

5. Vor der endgültigen Entscheidung des Rates der Stadt Pulheim über den Abschluss der Konzessionsverträge muss das Bundeskartellamt ersucht werden, seine Zustimmung zu erteilen.

C) Folgen

Ein mögliches, für uns sehr wahrscheinliches Szenario könnte folgendermaßen aussehen:

1. Die Vergabe muss neu durchgeführt werden. Es entstehen neue Kosten
der Vergabe. Aktuell soll über 30 T€ Beratungskosten entschieden werden. Insgesamt ist mit einem Aufwand in sechsstelliger Höhe zu rechnen.

2. Die Beratungskosten von 700.000 € (Vorlage 28/2010) für die rechtswidrige Vergabe sind verloren.

3. Die von Veolia gezahlten ca. 7,2 Mio. €, die in den Haushalten 2009 und 2010 vereinnahmt wurden, müssen ggf. in voller Höhe zurückgezahlt werden bzw. die Forderung ist im städtischen HH auszubuchen (siehe Erläuterungen im Entwurf HPL 2010 S.625/627: 49% der Geschäftsanteile Stadtwerke Pulheim GmbH bringen 6,7 Mio. € (nur Ertrag keine Einzahlung) und Stundungszinsen in Höhe von jährlich 268.000 zumindest seit 2010 (also 536.000 für 2 Jahre).

4. Die städtischen Kosten und die Kosten für die Stadtwerke Pulheim aus den diversen Gerichtsverfahren gegen RWE und GVG sind z. T. verloren.
Aufwand bisher: über eine Mio. €
(Bei einem Streitwert von nur 10 Mio. € -der Streitwert bei den Gas- und Stromnetzen dürfte ein Mehrfaches betragen- liegt gem. Allianz Gerichtskostenrechner bei 1.059.755,16 €).

5. Dieses Szenario führt zu einem Risiko für die Stadt von bis zu 10 Mio. €

Hinweis

Die zwischen den Pulheimer Bürgerinnen und Bürgern und der Stadtwerke Pulheim GmbH geschlossenen Energielieferverträge sind von den nachfolgenden Ausführungen nicht betroffen. Es gibt hier keinerlei Grund zur Beunruhigung. Strom und Gas werden weiterhin zu den vereinbarten Konditionen geliefert.