
Bei der Variante 5 B, einem gleichen funktionalen Hallenbadbau wie bei der Variante 5 A, soll am Standort Stommeln ein gemeinsamer Betrieb von Frei- und Hallenbad entstehen. Hierbei sollen alle Freibadbecken erhalten bleiben. Wird dies verwirklicht, erfolgt zugleich mit dem Hallenbadbau eine Erneuerung der dann gemeinsamen Schwimmbadtechnik.
Durch die Zusammenlegung von Frei- und Hallenbad ergeben sich in technischer wie personeller Hinsicht Synergieeffekte, weshalb der jährliche Zuschussbedarf auch etwas geringer ausfällt als bei der vorigen Variante 5 A.
Der Sportlertrakt kann bei geschickter Planung ggf. bestehen bleiben, was Kosten sparen könnte.
Bei den beiden letzten Varianten sollen lt. Planer zudem die Eintrittspreise stabil bleiben.