Bürgerinfo zum Neubaugebiet „Tennishallengelände“

Für die SPD Pulheim hat in der nun beginnenden Planungsphase die verkehrliche Anbindung dieses Baugebietes ausschließlich über die Venloer Straße Vorrang.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen, ab dem 15. Juni 2011, in den Sprechstunden der Verwaltung.

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Die Stadtverwaltung Pulheim erläutert die durch den Investor vorgelegte Planung wie folgt:

•Die Planung schlägt auf dem der Venloer Straße zugewandten Drittel des Areals eine Wohnbebauung mit drei Vollgeschossen vor, welche mit einem leicht vorgerückten Baukörper mit möglichst vier Vollgeschossen zur Ecksituation Bonnstraße eine bauliche Akzentuierung des Ortseingangs bildet. Die Wohnbebauung ist derzeit geplant als Ausführung in barrierefreier Bauweise.

•Insbesondere der Eckbaukörper zur Bonnstraße wird Lärmschutzgrundrisse aufweisen, sodass die Bebauung gleichzeitig einen baulichen Lärmschutz nach Nord-Ost bildet und sich nach Süd-West zur Sonne öffnet. Dadurch wird gleichzeitig die dahinter liegende Reihenhausbebauung gegenüber der Venloer Straße abgeschirmt.

•Die grau angelegte Fläche am westlichen der Geschossbauten stellt optional einen Standort für einen in die Bebauung erdgeschossig integrierten Kindergarten dar.

•Gegenüber der Bonnstraße bildet eine zweigeschossig vorgesehene Konzentration von Stellplatzbereichen in Form von Doppelstock-Garagenhöfen einen baulichen Lärmschutz.

•Das Erschließungssystem sieht eine Anbindung des Geschosswohnungsbaus unmittelbar und ausschließlich von der Venloer Straße vor, die Stellplätze sind in einer Tiefgarage untergebracht. Das angrenzende Reihenhausgebiet ist teils über den Asternweg, teils über die Zufahrt von der Venloer Straße erschlossen.

•Eine Durchfahrtmöglichkeit zwischen Venloer Straße und Asternweg ist ausgeschlossen, lediglich für Fußgänger und Radfahrer ist eine Durchlässigkeit vorgesehen.

Der bisherige Ablauf des Verfahrens:

Bereits im Juni 2008 beschloss der Rat der Stadt Pulheim das „Tennishallenglände“ neu zu beplanen. Als grobe Ziele wurden damals beschlossen, die Möglichkeit der Kombination von Wohnen und Einzelhandel zu prüfen und die verkehrliche Erschließung des Plangebietes zu optimieren.

In seiner Sitzung am 27.10.2010 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss das weitere Planungsverfahren nur mit der Nutzungsart „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer zusätzlichen Anbindung an die Venloer Straße, durchzuführen.

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragte nun die Verwaltung in seiner Sitzung am 18.05.2011, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch auf der Grundlage der durch den Investor vorgelegten Planung durchzuführen.

In dieser ersten Phase der Beteiligung ist „die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.“ (§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch)

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