Neubau des Hallenbades wirft viele Fragen auf

Die SPD-Fraktion hat der Stadtverwaltung einen umfangreichen Fragenkatalog zum Neubau des Hallenbades in Pulheim zukommen lassen. „Die Klärung der Fragen bis zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. Mai 2011 ist notwendig“, so Fraktionsvorsitzender Dierk Timm, „um den Rat der Stadt Pulheim und die Bürgerinnen und Bürger umfassen zu informieren“.

Fragenkatalog

I. Die von den Gutachtern vorgelegten Varianten 1 – 5 sehen unterschiedliche Arten von
Hallenbädern vor. Zur grundsätzlichen Klärung der Ausstattungsmerkmale der einzelnen
Varianten ergeben sich nachstehende Fragen.

1. In welcher Variante ist ein Sprungturm (3 Meter) im Hallenbad vorgesehen?

2. In welcher Variante beträgt die Wassertiefe mehr als 1,80 Meter?

3. In welchen Varianten werden Wasserflächen des Freibades reduziert?

a. In welcher Art und Weise werden die Wasserflächen reduziert?
b. Welche Schwimmbecken werden entfernt?
c. Entstehen gleichzeitig neue Wasserflächen?

4. In welchen Varianten entfallen die Wasserrutschen des Freibades?

II. Hinsichtlich der vorgestellten Varianten ergeben sich Fragen bezüglich der zukünftig jährlich durchzuführenden Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.

Die Gutachter legen bei den Instandhaltungskosten folgende operative Kosten für das erste volle Betriebsjahr zugrunde:

•Variante 1: 22.520,- €
•Variante 2: 22.500,- €
•Variante 4: 22.500,- €
•Variante 4: 31.840,- €
•Variante 5A: 12.000,- €
•Variante 5B: 10.000,- €

1. Warum sind die Instandhaltungskosten bei der Variante 4 (Cabriobad) im
Vergleich zu allen anderen Varianten mit 31.840,- € am höchsten?

2. Wie können die Kosten für die Instandhaltung der aufwendigen Dachkonstruktion bei Variante 4 beziffert werden?

3. Warum sind die Instandhaltungskosten bei der Variante 5 B um 2.000 € niedriger als bei Variante 5 A?

4. Wann sollen die Instandhaltungsarbeiten grundsätzlich durchgeführt werden?

Bislang werden die Instandhaltungsarbeiten im Hallenbad vornehmlich in den Sommerferien ausgeführt. Die Instandhaltung des Freibads wird außerhalb der Öffnungszeiten (Mai bis September) durchgeführt. Für die Besucherinnen und Besucher der Bäder in Pulheim ist es somit derzeit möglich im ganzen Jahr ein Bäderangebot wahrzunehmen.

5. Wann sollen die Instandhaltungsmaßnahmen bei der Variante 4 (Cabriobad)durchgeführt werden?

a. Wenn die Instandhaltungsmaßnahmen in den Sommerferien durchgeführt werden, ergeben sich Einschränkungen für die Besucherinnen und Besucher?

b. Wenn die Instandhaltungsmaßnahmen im Winter bzw. Frühjahr durchgeführt werden,ergeben sich Einschränkungen für die Besucherinnen und Besucher sowie für die Vereine und Schulen?

6. Wenn bei Variante 4 (Cabriobad) nur noch ein Hallenbad mit einem Springerbecken im Außenbereich zur Verfügung steht, wird bei einer Schließung des Hallenbades wegen der Instandhaltungsmaßnahmen die Möglichkeit gegeben sein, ein Schwimmangebot an dem Standort zu nutzen?

III. Die im Haupt- und Finanzausschuss vom 29. März 2011 vorgestellten Varianten 5 werfen folgende Fragen auf.

1. Wieso gehen die Planer in der Machbarkeitsstudie vom 23.09.08 von einem Zinssatz in Höhe von 4,5 %, jedoch bei der Berechnung von Varianten 1, 2, 3 und 5 von einem Zinssatz in Höhe von 5 % aus.

2. Welcher Zinssatz wurde bei der Variante 4 zugrunde gelegt?

Die Gutachter berechnen einen Betrag in Höhe von 585.000 €.
Bei einer Investitionssumme von 11.711.455,09 € und einem Zinssatz von 5 % (inkl. 28.500 € für das Freibad) ergib sicht jedoch ein Betrag von 614.072,75 €.

3. Warum wird bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit in der Machbarkeitsstudie vom 23.09.08 beim Einnahmefaktor „Schulen und Vereine“ ein durchschnittlicher Erlös in Höhe von 1,75 € zugrunde gelegt, jedoch bei der Berechnung der Varianten 1 – 4 lediglich ein durchschnittlicher Erlös von 0,50 €?

4. Warum wird bei der Berechnung des Einnahmefaktors „Schule und Vereine“ in den Varianten 5 ein durchschnittlicher Erlös von 15 € bei einer Besucherplanung von 1.900 berechnet?

Bei den Varianten 1 – 4 gehen die Planer von 73.500 Besuchern bei „Schule und Vereinen“ aus und einem Umsatzerlös in Höhe von 36.750 € aus. Der Umsatzerlös bei den Varianten 5 beläuft sich hingegen lediglich auf 28.500 €.

5. Warum variieren die Einnahmeschätzung bei den Aqua-Kursen?

• Die Machbarkeitsstudie vom 23.09.08 geht von einem Umsatzerlös
in Höhe von 22.400 € aus.
• In der Variante 1 gehen die Gutachter von einem Umsatzerlös
in Höhe von 3.680 € aus.
• In den Varianten 2 und 3 gehen die Gutachter von einem Umsatzerlös
in Höhe von 18.400 € aus.
• In der Variante 4 gehen die Gutachter von einem Umsatzerlös
in Höhe von 30.800 € aus.
• In den Varianten 5 gehen die Gutachter von einem Umsatzerlös
in Höhe von 12.000 € aus.

6. Warum ist bei den Varianten 5 kein Einsatz von Automaten beim Einnahmefaktor Gastronomie geplant?

In der Machbarkeitsstudie vom 23.09.08 wird beim Einnahmefaktor „Gastronomie“ die Aufstellung von Automaten angedacht. Hierbei sollen bei 147.000 Besuchern jeweils 0,15 € durchschnittlicher Erlös angesetzt werden, so dass ein Umsatzerlös in Höhe von 22.155 € erzielt werden kann.

• Variante 1: 115.000 Besucher je 0,80 € = 82.000 € Umsatzerlös
• Variante 2: 140.700 Besucher je 1 € = 125.500 € Umsatzerlös
• Variante 3: 142.700 Besucher je 1 € = 125.500 € Umsatzerlös
• Variante 4: 125.000 Besucher je 1 € = 125.500 € Umsatzerlös

7. Sind durch moderate Erhöhung der Eintrittspreise in den Varianten 5 höhere Einnahmen zu erzielen? Welche Gründe lagen den unterschiedlichen Ertragspotentialen zugrunde?

a.Hallenbad

In der Machbarkeitsstudie vom 23.09.08 (Seite 42) empfehlen die Planer einen durchschnittlichen brutto Pro-Kopf-Ertrag von 4,58 €.

• Variante 1: durchschnittlicher brutto Pro-Kopf-Ertrag: 4,17 €
• Variante 2: durchschnittlicher brutto Pro-Kopf-Ertrag: 4,58 €
• Variante 3: durchschnittlicher brutto Pro-Kopf-Ertrag: 4,58 €
• Variante 4: durchschnittlicher brutto Pro-Kopf-Ertrag: 4,58 €
• Varianten 5: durchschnittlicher brutto Pro-Kopf-Ertrag: 2,40 €

Bei einer Steigerung des durchschnittlichen brutto Pro-Kopf-Ertrags in der Variante 5 B (Stommeln) um lediglich 0,60 € würde dies zu einer Erhöhung des Umsatzerlöses auf insgesamt 216.000 € führen – (dies bedeutet Mehreinnahmen von 43.200 €).

b.Freibad

In der Machbarkeitsstudie empfehlen die Planer einen durchschnittlichen brutto Pro-Kopf-Ertrag von 2,73 €.
• Variante 1: durchschnittlicher brutto Pro-Kopf-Ertrag: 2,73 €
• Variante 2: durchschnittlicher brutto Pro-Kopf-Ertrag: 2,73 €
• Variante 3: durchschnittlicher brutto Pro-Kopf-Ertrag: 2,73 €
• Variante 4: Einnahmen durch das geschlossene Freibad fallen weg.
• Varianten 5: durchschnittlicher brutto Pro-Kopf-Ertrag: 2,10 €

Bei einer Anpassung des durchschnittlichen brutto Pro-Kopf-Ertrags in der Variante 5 B (Stommeln) auf 2,73 € würde dies zu einer Erhöhung des Umsatzerlöses auf insgesamt 180.180 € führen – (dies bedeutet Mehreinnahmen von 41.580 €).

8. Sind durch die Erweiterung bei der Variante 5 B (Stommeln) um einen Saunabereich höhere Einnahmen zu erzielen?

Die Gutachter sehen die Möglichkeit zur optionalen Erweiterung in Variante 5 B (Stommeln) als sehr gut an.

Gemäß der Machbarkeitsstudie vom 23.09.08 ist mit rund 21.000 Besuchern zu rechnen. Als durchschnittlicher brutto Pro-Kopf-Ertrag werden 9,45 € angegeben. Dies würde zu einem Umsatzerlös von rund 200.000 € führen.

• Variante 1:
durchschnittlicher brutto Pro-Kopf-Ertrag: 9,45 €
Besucherplanung: 12.000
Umsatzerlös: 113.378 €

• Variante 2:
durchschnittlicher brutto Pro-Kopf-Ertrag: 11,03 €
Besucherplanung: 20.000
Umsatzerlös: 220.627 €

• Variante 3:
durchschnittlicher brutto Pro-Kopf-Ertrag: 11,03 €
Besucherplanung: 22.000
Umsatzerlös: 242.690 €

• Variante 4:
durchschnittlicher brutto Pro-Kopf-Ertrag: 14,57 €
Besucherplanung: 23.500
Umsatzerlös: 342.282 €

• Variante 5 B (Stommeln)
Keine Sauna geplant. Möglichkeit der Erweiterung jedoch sehr gut, so dass Umsatzerlöse hieraus erzielt werden könnten.