

In der Diskussion um den geplanten Hallenbadneubau werden stets zwei entscheidungswichtige Zahlen genannt. Zum einen handelt es sich um die Obergrenze bei den Investitionskosten, zum anderen um den sog. Deckungsbeitrag 2, der den jährlichen Zuschussbedarf bei den Bädern darstellt.
Investitionskosten – maximal 9,7 Millionen Euro
Die Gutachter der Firma GMF Gesellschaft für Entwicklung und Management von Freizeitsystemen mbH & Co.KG stellten in dem Pflichtenheft vom 24. Juni 2009 auf Seite 20 eine Berechnung für den Neubau eines Hallenbades in Stommeln neben dem Freibad auf. Dabei belief sich der Investitionsrahmen auf 12.500.000 € (netto).
In der Ratssitzung vom 30. Juni 2009 wurde dann mehrheitlich beschlossen, dass die Investitionskosten auf 9.663.866 € (netto) begrenzt werden sollen.
Dementsprechend liegt nach dem Ratsbeschluss vom 30. Juni 2009 die Investitionsobergrenze bei ca. 9,6 Millionen Euro (netto).
Deckungsbeitrag 2 – maximal 1,2 Millionen Euro
Der sog. Deckungsbeitrag 2 beziffert den jährlichen Zuschussbedarf für die beiden Bäder. Der Zuschussbedarf lag 2009 bei insgesamt 874.040 €. Dabei entfallen auf das Hallenbad ein jährlicher Zuschussbedarf in Höhe von 612.670,- € und auf das Freibad in Stommeln ein Zuschussbedarf in Höhe von 261.370 € (laut NKF-Haushalt 2011 der Stadt Pulheim Seiten 449 ff.).
Für den Hallenbadneubau wurde eine Obergrenze per Ratsbeschluss festgesetzt. Diese Obergrenze für den jährlichen Zuschuss orientiert sich an den Berechnungen der Gutachter der Firma GMF. Diese hatten in der Machbarkeitsstudie vom 23. September 2008 auf Seite 44 einen jährlichen Zuschussbedarf in Höhe von 1.214.453 € errechnet.
Folglich unterliegt der Deckungsbeitrag 2 bei dem Hallenbadneubau einer Grenze von 1,2 Millionen Euro an dem jährlichen Zuschussbedarf durch die Stadt Pulheim.