Landtag Thüringen beschließt Gemeinschaftsschule

Erfurt. Der Landtag Thüringen hat am 08. Dezember 2010 beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2011/2012 die Gemeinschaftsschule als gleichberechtigte Schulart im Schulgesetz verankert ist. „86 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer wollen, dass unsere Kinder länger gemeinsam lernen. Ab dem nächsten Schuljahr schlagen wir diesen Weg mit der Gemeinschaftsschule ein“, erklärte Bildungsminister Christoph Matschie (SPD).

Die Gemeinschaftsschule, an der alle Abschlüsse bis zum Abitur angeboten werden sollen, steigere die Bildungsqualität in Thüringen. Kinder könnten von dem längeren gemeinsamen Lernen profitieren. Die Einführung der Thüringer Gemeinschaftsschule war mit einer Pilotphase zum 1. August 2010 gestartet. Beteiligt sind bislang neun Schulen. Ein entsprechendes Gesetz hatte aber noch gefehlt.

In der Vereinbarung zwischen CDU und SPD über die Bildung einer Koalitionsregierung für die fünfte Legislaturperiode des Thüringer Landtags vom Oktober 2009 wurde festgelegt, das Thüringer Schulsystem für ein längeres gemeinsames Lernen bis Klasse 8 zu öffnen. Insbesondere wurde vereinbart: „Die Thüringer Gemeinschaftsschule soll durch gesetzliche Festschreibung als vollwertiges und gleichberechtigtes Angebot in der Thüringer Schullandschaft etabliert werden. Alle Schulträger sollen neben der Regelschule und dem Gymnasium eine gleichberechtigte Option für eine  Gemeinschaftsschule bekommen. Die Entscheidung für die Gemeinschaftsschule muss vor Ort und unter Einbeziehung der Beteiligten fallen. Es wird darauf geachtet, dass dieses Angebot nicht von Anfang an an zu hohen bürokratischen Hürden scheitert.“

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Gesetzentwurf Landesregierung Drucksache 5/1561 29.09.2010.