Pulheimer Stadtverwaltung an arbeitsfreien Tagen abgeschaltet

09 Büschges, Burkhard
Ratsherr Büschges (Brauweiler): "Es muss möglich sein, das Eigentum der Allgemeinheit besser zu schützen!“

Ein Wasserschaden im alten Rathaus Brauweiler brachte es an den Tag: An arbeitsfreien Tagen ist in der Pulheimer Stadtverwaltung niemand zuständig und niemand erreichbar. In einem Raum im Erdgeschoss war Wasser aus der Decke getreten, hatte den gerade renovierten Parkettboden beschädigt, die Deckenverkleidung begann sich aufzulösen und herab zu fallen. Die Schadstelle musste in einem der oberen Stockwerke liegen oder auf dem Dach. Weil die Räume in den oberen Stockwerken verschlossen waren, ließ sich die Ursache des Wassereinbruchs nicht ermitteln. Nur die Stadtverwaltung als Eigentümer hätte die entsprechenden Räume öffnen können. Doch diese war nicht erreichbar, denn es war ein langes arbeitsfreies Wochenende. Ein Hausmeister war ebenso wenig vorhanden. Es konnte folglich nichts getan werden, um die Schadensursache zu beseitigen. Das Wasser floss weiter, und der Schaden wurde größer.

Um in Zukunft solchen Fällen vorzubeugen, wandte sich Ratsmitglied Burkard Büschges an die Pulheimer Stadtverwaltung. Sie sollte einen Ansprechpartner nennen, der auch außerhalb der offiziellen Dienstzeiten in solchen Fällen erreichbar ist – eine Regelung, die es früheren Jahren auch gab. Groß war das Erstaunen, als die Verwaltung ihm stattdessen folgendes Verfahren nannte: „Sollte der Eigentümer nicht erreichbar sein, kann… (vom Nutzer) ein Fachunternehmen… beauftragt werden,…Die Stadt Pulheim (kommt) nur für die notwendigen Reparaturkosten auf“.

„Das wirkt“, so Büschges, „wie eine geordnete Unzuständigkeit! Zudem, wer setzt sich der Gefahr aus, auf Kosten sitzen zu bleiben, die nachher von der Stadt nicht als notwendig anerkannt werden? Die Regelung dient nicht der nötigen Schadenabwehr von Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen.“

Denn in der Tat ermächtigt die Verwaltung jeden beliebigen Nutzer dazu, im Schadenfall alle möglicherweise betroffenen Räume öffnen zu lassen, selbst besonders gesicherte Räume, bis zum Dach, um letztlich eine schadhafte Dachpfanne bzw. Wasserleitung als Schadenquelle auszuschalten. Und das alles in der Sorge, ob die Verwaltung die nicht unerheblichen Kosten übernimmt, die an arbeitsfreien Tagen von Unternehmen, wie z.B. Schlüsseldiensten gefordert werden.
Die SPD erwartet, dass die Stadt sinnvollere Regelungen findet. „Es muss möglich sein, das Eigentum der Allgemeinheit besser zu schützen“, meint Burkard Büschges. „Eine Person, die einen Schaden abwenden will, darf nicht unabsehbaren rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt werden.“