Änderung der Abfallentsorgungssatzung nicht bürgerfreundlich

Die SPD – Fraktion hat in der Sitzung vom 03. November 2009 einen Antrag zur 7. Änderung der Abfallentsorgungssatzung eingebracht, der jedoch von CDU und FDP abgelehnt worden ist. Die Stadtverwaltung hat für die Bürgerinnen und Bürger eine Änderung vorgelegt, die in vielen Punkten an den Bedürfnissen vorbeigeht.

Erhöhung des Mindestvolumen pro Person und Woche

Derzeit wird laut § 11 Abs. 2 S. 3 der Satzung ein Mindestvolumen von 7,5 Liter festgesetzt. Für eine Familie mit zwei Kindern sind bedeutet dies ein Mindestvolumen von 30 Litern pro Woche. Bei einer 14- tägigen Abfallbeseitigung eines 60 Liter Gefäßes entstehen Kosten von 129,77 €.

Die Stadtverwaltung hat in der Beschlussvorlage nunmehr eine Erhöhung auf 10 Liter Mindestvolumen vorgelegt.

Dementsprechend muss eine Familie mit zwei Kindern bei einer 14-tägigen Abfallbeseitigung ein 80 Liter Gefäß mit Kosten in Höhe von 149,62 € bereithalten. Der Familie entstehen somit Mehrkosten in Höhe von 19,84 € (Steigerung um 15,29%).

CDU und FDP haben dieser Änderung zugestimmt und den Antrag der SPD – Fraktion abgelehnt das Mindestvolumen bei 7,5 Litern pro Person und Woche zu belassen. Das Mindestvolumen von 7,5 Litern pro Person/Woche hat sich als Instrument zur Abfallreduzierung bewährt. Die Müllmenge in Pulheim ist von 284 kg / Person im Jahr 1992 auf 183 kg/Person im Jahr 2007 gesunken.

Eine Erhöhung des Mindestvolumen bestraft die sparsamen Bürgerinnen und Bürger und belastet somit deren Netto-Einkommen mit höheren Gebühren.

Abfallentsorgungsgemeinschaften

Bisherige Regelung ist, dass Eigentümer benachbarter Grundstücke die Möglichkeit haben eine Abfallentsorgungsgemeinschaft zu gründen (§ 14 der Satzung). Diese Regelung hat sich in den letzten Jahren als sinnvolles Instrument für einen wirksamen Anreiz zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen gezeigt. Die gemeinsame Nutzung eines Gefäßes durch die Abfallentsorgungsgemeinschaft bewirkte eine finanzielle Entlastung aufgrund der tatsächlich weniger entstandenen Abfälle. Diese Regelung betrifft gerade Familien in Einfamilienhäusern mit Kindern, aber auch Einpersonenhaushalte. 

Die nunmehr vorgebrachte Änderung schließt solche Gemeinschaften zukünftig gänzlich aus.

CDU und FDP haben dieser Änderung zugestimmt und den Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt auch weiterhin den betreffenden Personen einen Anreiz zur Müllvermeidung zu geben

Dementsprechend ist es zukünftig Familien mit Kindern und alleinstehenden Personen nicht mehr möglich eine solche Gemeinschaft zu gründen, um somit ihr Netto-Einkommen zu entlasten..

Grundgebühr 

Die Einführung einer Grundgebühr durch die Entscheidung der CDU und FDP steht ab 2010 kurz bevor. Die SPD lehnt eine solche Grundgebühr ab, da hier nicht mehr diejenigen entlastet werden, die sich darum bemühen Müll zu vermeiden.

Bürgerfreundlicher Service reduziert 

Die Abschaffung der Biotonne in der Größe von 80 Liter lässt keinen Vorteil oder eine Kostenreduzierung erkennen. Vielmehr wird durch die Abschaffung der Service für die Bürgerinnen und Bürger in Pulheim reduziert.

Auch die Ablehnung der Einführung eines Müllgefäßes durch die CDU und FDP mit einer Größe zwischen 240 Litern und 770 Litern wirkt nicht bürgerfreundlich. Beispielsweise hat die Stadt Köln für ihre Bürgerinnen und Bürger Müllgefäße bereitgestellt, die 500 Liter und 660 Liter umfassen. Diese Müllgefäße sorgen für eine finanzielle Entlastung gerade in Mietshäusern. Die Einführung solcher Gefäße hätte sich positiv auf die Netto-Einkommen der betreffenden Haushalte in Pulheim ausgewirkt.

SPD Antrag hinsichtlich eines 100 Liter Müllgefäßes wird geprüft 

Die von der SPD-Fraktion ebenfalls beantragte Einführung eines 100 Liter Müllgefäßes als Zwischengröße zwischen 80 Liter und 120 Liter wird nunmehr geprüft. Die Einführung würde gerade für 6 Personenhaushalte eine günstige und notwendige Alternative bieten.