Neues Vergaberecht

Am 24. April 2009 ist das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsreform) in Kraft getreten. Die Umsetzung dieser Vorschriften soll tiefgreifende Veränderungen für das Vergaberecht mit sich bringen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll es eine transparente mittelstandsfördernde Prägung erhalten. Neben zahlreichen Neuerungen können künftig auch vergabefremde Kriterien beim Zuschlag berücksichtigt werden, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Bei diesen neuen Kriterien handelt es sich um soziale, umweltbezogenen oder innovative Aspekte.

Das neue Vergaberecht sieht auch vor, dass öffentliche Auftraggeber ihre Aufträge nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Auftragnehmer vergeben. Dadurch wird ein neues Präqualifizierungssystem eingeführt, was den Umgang im Arbeitsalltag erleichtern soll. Nachweislich der Begründung sieht der Gesetzgeber als zuverlässig unter anderem nur solche Unternehmen an, die die deutschen Gesetze einhalten. Dazu zählen, so die Gesetzesbegründung wörtlich „auch die international vereinbarten Grundprinzipien und Rechte wie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation zum Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit“. Sie sind zwingender Bestandteil unserer Rechtsordnung und damit des Vergaberechts.

Die SPD-Ratsfraktion hat hierzu bei der Stadtverwaltung folgende Anfragen gestellt:

Gibt es bereits Überlegungen, wie eine effektive Kontrolle der neuen Normen durchgeführt werden kann und ist dies mit einem erheblichen Aufwand verbunden?

Welche zusätzlichen Anforderungen sozialer, umweltbezogener oder innovativer Art sollen künftig gestellt werden?

Können die Beschäftigung von Auszubildenden oder Langzeitarbeitslosen oder die Anwendung des Tarifrechts bei der Vergabe künftig als Zuschlagsvoraussetzung gefordert werden?

Lesen sie hierzu auch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Vergaberechtsreform

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zur Vergabe öffentlicher Aufträge (hier:  Umweltaspekte und soziale Belange)

Mitteilung der Kommission über die Auslegung des gemeinschaftlichen Vergaberechts und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge