Herpel fordert: Jetzt Kommunalwahlen mit den Bundestagswahlen zusammenlegen

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Bürgermeisterkandidat Herpel unterstützt SPD-Forderung: "Am 27. September ist auch Kommunalwahl!“

Jetzt muss am 27. September gewählt werden! Bestätigt hat sich die Einschätzung des SPD-Bürgermeisterkandidaten Florian Herpel, dass der Verfassungsgerichtshof den Kommunalwahltermin kippen werde. Das Gericht hat heute zum Ausdruck gebracht, dass der vorgezogene Wahltermin mit demokratischen Grundsätzen nicht vereinbar ist.

Zum Hintergrund: Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben erfolgreich Klage gegen die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl erhoben. „Das Gericht hat sich von den guten Argumenten der Kläger überzeugen lassen. Jetzt liegt eine Zusammenlegung mit der Bundestagswahl am 27. September nahe.“, so die Forderung von Florian Herpel. Allein die zusätzlichen Kosten für eine separate Wahl würden in NRW zwischen 40 und 50 Mio € liegen.

Bürgermeisterkandidat Florian Herpel vertritt die Auffassung, dass ein neuer und zusätzlicher Wahltermin zwischen dem Ferienende in Nordrhein-Westfalen und dem Bundestagswahltermin kaum vermittelbar ist: „Die Wählerinnen und Wähler erwarten jetzt so schnell wie möglich eine vernünftige Lösung. Der Hinweis darauf, die Bundestagswahl überschatte die kommunalpolitischen Entscheidungen, ist falsch.“, so die Auffassung von Florian Herpel, „Die Bürgerinnen und Bürger Pulheims haben auch bei den letzten Kommunalwahlen sehr wohl differenzieren können.

Bei den Bürgermeisterwahlen der Jahre 1999 und 2004 haben sie mit sehr überzeugenden Wahlergebnissen Dr. Morisse, dem damaligen Stadtdirektor und dann amtierenden Bürgermeister, als ausgewiesenem Verwaltungsexperten ihr Vertrauen geschenkt.

"Ich bin überzeugt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger auch bei dieser Wahl eine sehr bewusste Entscheidung treffen werden.“ „Die Argumente der Landtagspräsidentin, eine Zusammenlegung mehrerer Wahlen sei sinnvoll, gelten jetzt auch für eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl.“, teilt Florian Herpel mit. Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Begründung ausdrücklich festgestellt, dass die Zusammenlegung der Wahlen grundsätzlich legitim sei, weil mit ihr unter anderem die Erhöhung der Wahlbeteiligung angestrebt werde. Damit verbunden sei, so das Gericht, eine Stärkung der demokratischen Legitimation. Bürgermeisterkandidat Florian Herpel bewertet diese Begründung als einen eindeutigen Hinweis darauf, jetzt den Termin der Bundestagswahl als gemeinsamen Termin zu wählen. „Die sehr schnelle Festlegung einzelner Regierungsmitglieder, jetzt werde am 30.08. kommunal gewählt, ist eine völlige Missachtung des Richterspruches. Die Argumente der Vergangenheit werden jetzt ins Gegenteil verkehrt. Die Stellungnahmen von Mitgliedern der Regierungsparteien bestätigen die Schlussfolgerung, dass der ursprüngliche Plan ausschließlich wahltaktisch motiviert war. Mit diesen Spielchen muss jetzt Schluss gemacht werden!

Am 27. September ist auch Kommunalwahl!“, so die abschließende Forderung des Bürgermeisterkandidaten Florian Herpel. –

Quelle/Foto: Florian Herpel