BEKANNTMACHUNG DER STADT PULHEIM
über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 16/4 Stommeln auf Grund § 244 Überleitungsvorschriften zum Europarechtsanpassungsgesetz Bau
Bereich: Weidtstraße
In seiner Sitzung am 23.08.06 hat der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16/4 Stommeln gemäß § 3 (3) Baugesetzbuch (BauGB) auf Grund § 244 Überleitungsvorschriften zum Europarechtsanpassungsgesetz Bau erneut öffentlich auszulegen.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines erforderlichen Mischwasserrückhaltebeckens und einer Wohnbaufläche zu schaffen.
Der vom Umwelt- und Planungsausschuss beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16/4 Stommeln liegt nebst Begründung in der Zeit
vom 12.10.06 bis 13.11.06 einschließlich
während der Dienststunden – montags, dienstags, mittwochs von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr – im Rathaus der Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 2. Obergeschoss, Plankasten im Flur gegenüber der Planungsabteilung, zur öffentlichen Einsicht aus.
Mündliche Auskunft erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Planungsabteilung (Zimmer 215) während der Sprechzeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Während der Auslegungsfrist kann die Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorbringen.
Die Stadt Pulheim prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und teilt das Ergebnis mit.
In Vertretung
gez. Senk
Erster Beigeordneter