Windenergie nun auch aus Pulheim

Windkraft aus Pulheim - sogar die Büromöbeln wurden bereits angeliefert
Stommeler Mühle hat Zuwachs bekommen; sogar die Büromöbel wurden schon angeliefert …

Angesichts einer immer schneller steigenden Anzahl von Bauanträgen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Erftkreis sollte – und hier wird ausdrücklich auf eine entsprechende Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes hingewiesen – auf kommunaler Ebene nicht im Vertrauen auf eventuelle Regelungen im Rahmen der Gebietsentwicklungsplanung bzw. auf eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen gewartet werden; vielmehr sollten Gemeinden, die die Vorrangflächen noch nicht im Flächennutzungsplan geregelt haben, so rasch wie möglich ihren FNP ändern und eine systematische Darstellung der Vorrangflächen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in den FNP aufnehmen. Der Stadt Pulheim liegen in der Zwischenzeit mehrere Anfragen zur Errichtung von Windkraftanlagen vor, aus denen hervorgeht, dass konkrete Bauanträge zeitnah zu erwarten sind. Zum jetzigen Zeitpunkt, d.h. ohne rechtsgültige Darstellung von Konzentrationszonen für WKA, wären diese Anlagen – bei gutachterlichem Nachweis der Unbedenklichkeit des jeweiligen Standortes seitens der Betreiber – prinzipiell im gesamten Außenbereich als privilegierte Vorhaben genehmigungsfähig. Die Verwaltung hält es daher nicht für vertretbar, den Eingang von Bauanträgen abzuwarten und dann in die Einzelprüfung einzusteigen. Die Betreiberunternehmen legen in der Regel schlüssige Gutachten vor, so dass eine Genehmigung durch die Kommune nur äußerst selten abgelehnt werden kann.
Die Verwaltung hatte dem Stadtplanungsausschuss in seiner Sitzung am 06.06.2001 eine Vorlage zur Auslegung der Flächennutzungsplan-Änderung (FNPÄ) vorgelegt, die jedoch seinerzeit mit dem Hinweis auf die notwendige exakte Flächengrößenermittlung sowie einer Abstimmung mit den entsprechenden Planungen der Nachbarkommunen vertagt wurde.
Zwischenzeitlich liegen der Verwaltung die bereits abgeschlossenen Flächennutzungsplanänderungen der Gemeinde Rommerskirchen sowie der Stadt Bergheim vor, deren jeweilige Konzentrationszone für WKA unmittelbar an das Stadtgebiet Pulheim angrenzt.
Der nunmehr erarbeitete Vorschlag der Verwaltung zur Auslegung der FNP-Änderung sieht vor, in direktem Anschluss an diese beiden benachbarten Zonen eine Konzentrationszone für WKA westlich von Stommeln auszuweisen. Diese weist eine Größe von ca. 13 ha auf und stellt eine sinnvolle Abrundung der bereits auf den benachbarten Gemeindegebieten ausgewiesenen Flächen dar (vgl. beigefügte Übersicht i.M. 1:5000 mit Eintragung der zwei bereits bestehenden Zonen sowie der vorgesehenen Zone auf Pulheimer Stadtgebiet). Die Entfernungen zu den nächstgelegenen Wohnhäusern betragen im Falle Ingendorf mindestens 1000 m, im Falle Stommeln mindestens 2000 m, wodurch in jedem Fall unzumutbare Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung ausgeschlossen werden. Mit der vorgeschlagenen Reduzierung auf nur eine Konzentrationszone, deren Ausdehnung zudem erheblich verkleinert wurde, kann den seinerzeit von Seiten der Träger öffentlicher Belange wie auch von Seiten betroffener Bürger vorgetragenen Bedenken größtenteils Rechnung getragen werden. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Stadtplanungsausschuss, den Auslegungsbeschluss mit den oben dargelegten Inhalten zu fassen und das Verfahren weiterzuführen

Hinweis der SPD-Pulheim:
Die SPD-Pulheim hat sich zusammen mit dem SPD-Distrikt Stommeln von Anfang an dafür eingesetzt, eine oder mehrere Konzentrationszonen für Windkraftanlagen auszuweisen, um genau das zu verhindern, was in der Vorlage dargestellt ist und zu einem näheren Heranrücken an die Bebauungsgrenzen und zu einer höheren „Verspargelung“ der Landschaft geführt hätte.