Stichtag 31.12.2005 bleibt !!!

unterirdisch alles dicht?
Pulheimer Kanalnetz: Eigentümer älterer Häuser müssen die Abwasserleitungen bis zum 31.12.2005 prüfen lassen.

Für die Eigentümer älterer Häuser gilt:

  • Bei der Errichtung der Grundstücksentwässerung vor dem 1.1.1965 ist eine Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2005 durchzuführen.

    Für neuere Häuser ist zu beachten:

  • Dichtheitsprüfungen sind bei einer Änderung der Grundstückentwässerungsanlage, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 durchzuführen.