Pulheimer Kanalnetz: Eigentümer älterer Häuser müssen die Abwasserleitungen bis zum 31.12.2005 prüfen lassen.
Für die Eigentümer älterer Häuser gilt:
Bei der Errichtung der Grundstücksentwässerung vor dem 1.1.1965 ist eine Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2005 durchzuführen.
Für neuere Häuser ist zu beachten:
Dichtheitsprüfungen sind bei einer Änderung der Grundstückentwässerungsanlage, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 durchzuführen.