
Tatsache ist:
1)Dichtheitsprüfungen sind bei einer Änderung der Grundstückentwässerungsanlage, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 durchzuführen.
2)Bei der Errichtung der Grundstücksentwässerung vor dem 1.1.1965 ist eine Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2005 durchzuführen.
Eile ist also nicht geboten!
Wichtig ist daher folgendes:
Eine TV-Inspektion reicht nicht aus, das Zertifikat zu erhalten. Für diese Bescheinigung ist eine Dichtheits-prüfung mit Wasser oder Luft von einem anerkannten und von der Stadt Pulheim zugelassenen Fachbetrieb erforderlich!
Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte Ihre Wahlkreisbetreuerinnen und -betreuer oder rufen Sie im Büro der Rathausfraktion an!